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Das Gesundheitsprogramm - Hintergrund

"Bremer Modell"

Anfang der 1990er Jahre kam eine hohe Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach Deutschland. Damit rückten deren gesundheitliche Belange in Bezug auf Unterbringungsstandards und Zugang zu medizinischer Versorgung in den Blick.
Um angelehnt an die gesetzlichen Regelungen Infektionsschutzgesetz (IfSG); Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) eine angemessene Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können, wurde ab 1993 mit dem Gesundheitsprogramm für Flüchtlinge, Asylbewerber und Aussiedler begonnen. Dieses Gesundheitsprogramm ist bundesweit als "Bremer Modell" bekannt geworden.

Das Angebot regelmäßiger ärztlicher Sprechstunden im "Bremer Modell" orientiert sich an dem tatsächlichen gesundheitlichen Bedarf der Migranten in den Gemeinschaftseinrichtungen. Das Prinzip der primärärztlichen Versorgung vor Ort durch migrationserfahrene Ärztinnen und Ärzte hat sich bewährt. Das Gesundheitsprogramm bietet die Vorteile,

  1. den gesetzlichen Vorschriften zum gesundheitlichen Umgang mit diesen Migrantengruppen zu genügen,
  2. eine gesundheitliche Versorgung in einem aufsuchenden, niedrigschwelligen Setting unter Berücksichtigung transkultureller Kriterien zu ermöglichen,
  3. eine breite epidemiologische Grundlage zur gesundheitlichen Lage dieser Bevölkerungsgruppen zu schaffen,
  4. bei Bedarf eine gesteuerte Weitervermittlung zu fachärztlicher Versorgung oder gesundheitlichen Institutionen zu bieten (Gate-Keeper-Funktion), die gesundheitsrelevanten Lebens- und Unterkunftsbedingungen unmittelbar zu kennen und in Kooperation mit den Trägern der Gemeinschaftsunterkünfte zu beeinflussen.