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Elektromagnetische Felder (EMF)

Grafische Darstellung eines elektrischen Feldes
Elektrische Felder. (c) EMF-Portal

Stand der Informationen: 01/2018

Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (umgangssprachlich "Elektrosmog") sind in unserem Alltag allgegenwärtig. Felder mit unterschiedlicher Stärke und Charakteristik gehen aus von Radio-, Fernseh- und Radarstationen, Hochspannungsleitungen, Mobilfunksendeanlagen, Handys, drahtlosen Internetzugängen, Schnurlostelefonen, Haushaltsgeräten und elektrischen Leitungen im Haushalt.
Inwiefern die Felder ein Risiko für unsere Gesundheit darstellen können, ist trotz umfangreicher Forschung noch nicht abschließend geklärt.

Magnetfelder. (c) EMF-Portal
Magnetfelder. (c) EMF-Portal

VORSORGE

Aus Vorsorgegründen sollte die individuelle Belastung so gering wie möglich gehalten werden. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie jeweils für Daueraufenthaltsbereiche. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten für uns als Behörde und für Sie selbst.

die zum Beispiel von Hochspannungsleitungen, Trafostationen und Bahnstromanalagen ausgehen?

Wir setzen uns bei Neuplanungen dafür ein, dass neben den gesetzlichen Anforderungen aus der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) auch die Bremer Empfehlung zur Gesundheitsvorsorge bei Niederfrequenzanlagen in Planungsvorhaben (pdf, 46.8 KB) eingehalten wird. Konkret geschieht dies in den jeweiligen Genehmigungs- beziehungsweise Abstimmungsverfahren, in die wir einbezogen werden (Umweltverträglichkeitsprüfungen, Planfeststellungsverfahren, Bebauungspläne sowie Bauanträge).

Das Gesundheitsamt vertritt beim aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand die Position, dass bei Neuplanungen aus Gründen der Gesundheitsvorsorge in Daueraufenthaltsbereichen von Kindern eine magnetische Flussdichte von mindestens 0,3 µT (Mikrotesla) einzuhalten beziehungsweise zu unterschreiten ist.

die zum Beispiel von Mobilfunksendeanlagen und WLAN ausgehen?

Wir setzen uns auch hier für eine Minimierung der Feldbelastung, insbesondere der unfreiwilligen Exposition, in den Daueraufenthaltsbereichen von Kindern und Jugendlichen ein.

Dies tun wir unter anderem bei Bauantragsverfahren für Mobilfunksendemasten oder in Bebauungsplanverfahren mit Sendemastanlagen.
Darüber hinaus setzten wir uns dafür ein, dass in sensiblen Bereichen (Daueraufenthaltsbereiche von Kindern und Jugendlichen) durch Mobilfunksendeanlagen nicht mehr als 10 % des Grenzwertes der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) bezogen auf die elektrische Feldstärke auftreten. Wir orientieren uns hierbei nicht zuletzt am Anlagegrenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung der Schweiz. Die landesweite Anwendung dieses Vorsorgewertes in der Schweiz zeigt, dass eine moderne Mobilfunk-Infrastruktur aktuell mit dieser Begrenzung vereinbar ist.

Für WLAN an Schulen und Kindertageseinrichtungen fordern wir die Belastungsminimierung in den jeweiligen Bauantragsverfahren.
Mit der Bildungsbehörde haben wir uns darauf verständigt, hochfrequente Felder an Schulen und insbesondere an Grundschulen, unter Berücksichtigung der pädagogischen Erfordernisse, möglichst gering zu halten.

Wir weisen Schulen über die Bildungsbehörde und online auf Unterrichtsmaterialien zur Sensibilisierung für die Themengebiete Mobilfunk, WLAN und Strahlungsminimierung hin. Mit diesen Materialien können Kinder und Jugendliche für Strahlenschutzaspekte sensibilisiert werden und praktische Tipps erhalten, wie sich ihre persönliche Strahlenbelastung bei der Handynutzung unkompliziert und effizient reduzieren lässt:

Bremerinnen und Bremer können sich bei individuellen gesundheitsbezogenen Fragen zu elektromagnetischen Feldern gerne auch persönlich an uns wenden. Die Ansprechperson und Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite.

Informationen hierzu sowie zusätzliche Hintergrundinformationen zum Themengebiet elektromagnetische Felder finden Sie in unseren Veröffentlichungen und unter den ausgewählten Links.

Ansprechperson

Matthias Ross

Umwelthygiene

Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen