Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt. Das Anmeldeverfahren sieht verpflichtend die Wahrnehmung eines Informations- und Beratungsgesprächs, insbesondere eine Gesundheitsberatung vor. Darüber hinaus wird eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eingeführt.
Die gesundheitliche Beratung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Bremen nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist NUR möglich im Gebäude für
Gewerbe- und Marktangelegenheiten
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen
Öffnungszeiten:
Montag: telefonische Vereinbarung von Terminen 11:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 12:30 – 17:00 Uhr
Bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren:
Telefon: 0421/ 361-15189
E-Mail: manon.suesens@gesundheitsamt.bremen.de
Für die Ausstellung eines Beratungsscheins müssen Sie einen gültigen Personalausweis/ Pass mitbringen.
Nach der gesundheitlichen Beratung bekommen Sie eine Bescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung können Sie sich anmelden, um einen Ausweis zu erhalten.
Die gesundheitliche Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.