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Schulärztliche Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes

Einen Schulärztlichen Dienst als eigenständige Organisationseinheit gibt es im Gesundheitsamt Bremen nicht. Werden die Stadtteilteams des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Bereich der Schulgesundheitspflege tätig, treten sie als Schulärztinnen und Schulärzte sowie Gesundheits- und (Kinder)krankenpfleger/innen als Schulärztlicher Dienst auf.

Aufgabenspektrum

Schuleingangsuntersuchung

Im Leben eines jeden Kindes ist die Schuleingangsuntersuchung ein aufregendes Ereignis und damit mehr als nur eine vorgeschriebene Pflichtuntersuchung.
Neben der Untersuchung des Kindes spielt die Beratung der Eltern eine wichtige Rolle, zum Beispiel. wenn es um Unsicherheiten über den Zeitpunkt der Einschulung oder die inklusive Beschulung von Kindern geht.
Die Untersuchung aller Schulanfänger eines Jahrgangs ermöglicht außerdem Aussagen zum Gesundheitszustand zu treffen und kann bei der Gesundheitsplanung in der Kommune von Nutzen sein.
Der Impfstatus der Schulanfänger wird jährlich erfasst und vom Robert Koch-Institut Berlin veröffentlicht.

Quereinsteigeruntersuchung

Kindern, die noch nicht in einem anderen Bundesland eine öffentliche Schule oder private Ersatzschule besucht haben und höher als in die erste Klassenstufe eingeschult werden, erhalten ebenfalls eine Schuleingangsuntersuchung. Es besteht eine Teilnahmeverpflichtung.
Diese bezeichnen wir als Quereinsteigeruntersuchung und erfolgt erst nach Anmeldung des Schülers in der Schulbehörde.

Zielgruppenspezifische Untersuchungs- und Beratungsprogramme

Darüber hinaus gehören zur Schulgesundheitspflege Untersuchungen von Schülerinnen und Schülern, zum Beispiel Werkschülerinnen und Werkschülern.

Anlassbezogene Einzeluntersuchungen und Beratungen in der Regel auf Veranlassung der Schule

Dazu gehören Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung auf sonderpädagogischen Förderbedarf und bei längerer Schulabwesenheit aus gesundheitlichen Gründen sowie Stellungnahmen zur Teilhabe an Bildung.