Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt. Das Anmeldeverfahren sieht verpflichtend die Wahrnehmung eines Informations- und Beratungsgesprächs, insbesondere eine Gesundheitsberatung vor. Darüber hinaus wird eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eingeführt.
Damit den Betroffenen in der Zwischenzeit keine Nachteile entstehen, kann die Tätigkeit im Stadtamt "angezeigt" werden:
Stadtamt Bremen
Referat für Gewerbeangelegenheiten
Stresemannstraße 48
28078 Bremen
Telefon: 0421-361-2871
Wenn Sie als Prostituierte oder Prostituierter bereits vor dem 01. Juli 2017 in Bremen tätig waren, gilt für die Anmeldung eine Übergangsfrist: Ihre Anmeldung muss dann bis zum 31.12.2017 erfolgen.