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Blei im Trinkwasser

In älteren Häusern, die vor 1973 gebaut wurden, können noch Bleileitungen für die Trinkwasserinstallation verwendet worden sein. Sogar die Leitung, die vom Grundstück ins Haus führt, kann aus Blei bestehen. Diese Leitungen können Blei ins Trinkwasser abgeben. Die Menge an Blei im Trinkwasser variiert je nach Nutzung und hängt damit zusammen wie lange das Wasser in den Leitungen steht.

Bleileitungen können ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen. Die Aufnahme von Blei über das Trinkwasser kann das Nerven- und Blutbildungssystem beeinträchtigen. Bei Kindern kann es zu Beeinträchtigungen der Intelligenz, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit sowie zu teilweisem Hörverlust führen. Blei gelangt durch das Blut in den Körper. Ein Teil wird ausgeschieden, aber ein Teil kann sich in Zähnen oder Knochen ansammeln. In belastenden körperlichen Zuständen wie Krankheit oder Schwangerschaft kann das im Knochen gespeicherte Blei erneut freigesetzt werden. Es ist daher nicht mehr erlaubt, Trinkwasser über Bleileitungen bereitzustellen.

Die Trinkwasserverordnung legt einen Grenzwert für Blei im Trinkwasser fest. Derzeit liegt dieser Grenzwert bei 10 Mikrogramm pro Liter und wird ab dem 12. Januar 2028 auf 5 Mikrogramm pro Liter gesenkt, wie es in der neuen Trinkwasserverordnung festgelegt ist.
Die Verordnung geht noch einen Schritt weiter und verbietet Bleileitungen komplett. Das bedeutet, dass diese Leitungen ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden müssen. Wenn in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung noch Bleileitungen vorhanden sind, finden Sie weitere Informationen dazu in den häufig gestellten Fragen.

Häufig gestellte Fragen zu Bleileitungen

Um festzustellen, ob Ihre Wasserleitungen aus Blei bestehen, können Sie auf folgende Merkmale achten:

  1. Bogenförmige Verlegung: Bleileitungen werden oft in weiten Bögen verlegt, anstatt gerade verlaufen.
  2. Farbe: Ungestrichene Bleileitungen haben in der Regel eine graue Farbe
  3. Klang: Wenn Sie leicht mit einem metallischen Gegenstand gegen die Leitungen schlagen, klingen sie dumpf. Dies liegt daran, dass Blei ein weiches Material ist.
  4. Kratzfestigkeit: Blei ist relativ weich und kann leicht mit einem harten Gegenstand eingeritzt werden.
  5. Lötstellen: Die Lötstellen an den Bleirohren sind oft wulstig und nicht glatt.

In den meisten Fällen können Sie Teile der Wasserleitungen vor und hinter dem Wasserzähler inspizieren, um festzustellen, ob Bleileitungen vorhanden sind.

Die Hausanschlussleitung von der Grundstücksgrenze zum Wasserzähler kann auch noch aus Blei bestehen. Für diese Leitung ist der Hauseigentümer zuständig. Das bedeutet, dass es in der Verantwortung des Hauseigentümers liegt, diese Bleileitung auszutauschen oder außer Betrieb zu nehmen, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Erst bei Häusern, die nach 1996 gebaut wurden, ist der Wasserversorger wesernetz bis zur Übergabestelle des Wassers im Haus (vor dem Wasserzähler) für die Leitungen zuständig.

Nein.

Wenn in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung noch Bleileitungen vorhanden sind, müssen diese gemäß der neuen Trinkwasserverordnung vom 24. Juni 2023 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Die entsprechenden Maßnahmen zur Entfernung oder Stilllegung der Bleileitungen müssen bis zum 12. Januar 2026 abgeschlossen sein.
Insbesondere Vermieter sind verpflichtet, diese Frist einzuhalten. Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen und nicht vermieten, haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, beim örtlichen Gesundheitsamt eine Fristverlängerung zu beantragen.
Es ist wichtig, dass Sie sich mit einer Fachfirma in Verbindung setzen, um die notwendigen Schritte zur Entfernung oder Stilllegung der Bleileitungen zu besprechen. Dies gewährleistet, dass die Trinkwasserversorgung in Ihrem Haus sicher ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Das Trinkwasser kann im Labor auf Blei untersucht werden. Schnelltests für zu Hause gibt es nicht.
Sie können ein für Wasseruntersuchungen ausgerichtetes Labor mit der Untersuchung beauftragen. Eine Auflistung der in Bremen ansässigen Untersuchungsstellen für Trinkwasser finden Sie in der Liste zugelassener Labore (pdf, 140.6 KB). Sie können sich bei den aufgeführten Untersuchungsstellen erkundigen und die erforderlichen Schritte zur Probenahme und Analyse des Trinkwassers besprechen.

Die Untersuchung einer Wasserprobe kostet circa 30,00 bis 40,00 Euro. Die Kosten können von Labor zu Labor variieren.

Wenn die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen rechtlich verbindlich sein sollen, müssen an einem Tag drei Proben zu unterschiedlichen Zeitpunkten entnommen werden. So lautet eine Empfehlung des Umweltbundesamtes. Mit der Probenahme müssen Sie das Labor, das die Proben auch untersuchen soll, oder das Gesundheitsamt beauftragen.
Wer kein rechtlich verbindliches Ergebnis benötigt, kann selbst Proben nehmen und diese im ausgewählten Labor untersuchen lassen. Sie können sich dann vor der Probenahme die geeigneten Flaschen mit 1 Liter Volumen vom Labor geben lassen und nach der Befüllung dort wieder abgeben.

Bei einer Bleibelastung im Trinkwasser können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Sofortmaßnahme: Lassen Sie das Wasser laufen, bis es spürbar abgekühlt ist. Dadurch können Sie das in den Bleileitungen vorhandene stehende Wasser abfließen lassen.
  • Stilllegung oder Entfernung der Bleileitungen: Die Bleileitungen müssen entweder stillgelegt oder vollständig entfernt werden. Wenn Sie Mieter:in sind, informieren Sie Ihren Vermieter über diese Verpflichtung. Als Eigentümer:in haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, beim örtlichen Gesundheitsamt eine Fristverlängerung für den Austausch der Leitungen zu beantragen
  • Vermeiden Sie Wasserfilter: Der Einsatz von Wasserfiltern wird aufgrund der potenziellen Verkeimung des Wassers und der begrenzten Rückhaltefähigkeit für Schwermetalle wie Blei nicht empfohlen. Es besteht das Risiko, dass bei einem verzögerten Filterwechsel die Bleibelastung im Trinkwasser sogar ansteigt.

Es ist wichtig, die erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen, um die Belastung mit Blei im Trinkwasser auszuschließen und die Gesundheit zu schützen. Bei Fragen oder Bedenken ist es ratsam, sich an das örtliche Gesundheitsamt oder Fachleute im Bereich Trinkwasserversorgung zu wenden.

Ja, nach der Trinkwasserverordnung sind Vermieter verpflichtet, seine Mieter:innen über das Vorhandensein von Bleileitungen im Haus oder in der Wohnung zu informieren. Er oder sie muss ihnen auch mitteilen, wann voraussichtlich Maßnahmen zur Entfernung oder Stilllegung der Leitungen ergriffen werden.
Diese Informationspflicht dient dazu, Mieter:innen über potenzielle Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Bleileitungen zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Falls Sie Mieter:in sind und Bedenken bezüglich möglicher Bleileitungen haben, sollten Sie Ihren Vermieter kontaktieren und ihn um Informationen bitten. Sie haben das Recht, über die Trinkwasserqualität und etwaige Bleibelastungen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus informiert zu werden.

Ja, es ist möglich, Blei im Blut oder Urin zu untersuchen.
Wenn Sie Bedenken haben oder vermuten, dass Sie einer Bleibelastung ausgesetzt waren, sollten Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen. Ärzte können die entsprechenden Untersuchungen veranlassen. Ihr Ergebnis kann mit Referenzwerten vergleichen werden, die bei gesunden Personen statistisch ermittelt wurden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es nicht möglich ist, eine direkte Verbindung zwischen einer festgestellten Bleibelastung im Körper und vorhandenen Beschwerden herzustellen. Die Auswirkungen von Blei können je nach individueller Empfindlichkeit und Dauer der Aufnahme von Blei variieren.