Als Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) trägt das Bremer Gesundheitsamt dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern.
Die Bundesländer sind im Bereich des Gesundheitswesens für die Aufgabenbereiche Gesundheitsschutz, Gesundheitshilfe und Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens zuständig. Alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, die an diesen Aufgaben mitwirken, werden unter der Bezeichnung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) zusammengefasst.
Die Länder können zur Ausgestaltung eigene Gesundheitsdienstgesetze erlassen, andernfalls gilt das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens. In Bremen gilt das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (Gesundheitsdienstgesetz-ÖGDG). Je nach Infrastruktur ist der ÖGD den Gesundheitsabteilungen der Länderministerien, den Medizinaldezernaten in den Ländern mit Regierungsbezirken und den örtlichen Gesundheitsämtern zugeordnet.
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes sind breit gefächert. In die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes fallen unter anderem die Schuleingangsuntersuchungen, reisemedizinische Beratung inklusive Gelbfieberimpfungen, die Durchführung von Impfaktionen, Hygieneüberwachungen, amtsärztliche Begutachtungen, die Bearbeitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten, die Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratung, die Kommunale Gesundheitsberichterstattung sowie die Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen.