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Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest)

Aktuelle Informationen

Bisher sind keine Fälle einer Übertragung von H5N8-Virus auf Menschen bekannt und die Gefahr für die Allgemeinheit ist sehr gering.

Vogelgrippe

Das Wort Vogelgrippe (aviäre Influenza) bezeichnet in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza-A-Viren bei Vögeln. Vogelinfluenzaviren oder aviäre Influenzaviren werden in der Tiermedizin in so genannte niedrigpathogene (wenig krankmachende) und hochpathogene (sehr stark krankmachende) Influenzaviren – immer bezogen auf das krankmachende Potential für Geflügel - unterteilt. Hochpathogene aviäre Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel Hühnern, zu schweren Schäden an den Tierbeständen führen, weil ein Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit verendet. Daher kommt auch der Begriff Geflügelpest, die also eine besonders schwere Form der Vogelgrippe meint.
Dier Vogelgrippe hat nichts mit der saisonalen Grippe zu tun, da die saisonale Grippe durch andere Virustypen hervorgerufen wird, gegen die es einen Impfschutz gibt.

Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten. Bei engem Kontakt zu toten Wildvögeln sollten angemessene Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um jegliches Ansteckungsrisiko auszuschließen. Der direkte ungeschützte Kontakt zu diesen Tieren ist zu vermeiden. Wenn Sie Hautkontakt mit einem toten Wildvogel hatten, sollten die Hände gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.
Bei der Verarbeitung von Geflügel zum Verzehr sind die üblichen Maßnahmen der Küchenhygiene einzuhalten.

Weiterführende Hinweise und Links

Auf unserer Seite Verbrauchertipps und Lebensmittelhygiene finden Sie Informationen zu den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen durch Bakterien, Viren und Parasiten und zum sicheren hygienischen Umgang mit Lebensmitteln im Haushalt.

Stand der Informationen: 11/2016