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Wasserspender in der Öffentlichkeit

Wie steht es mit der Hygiene?

Seit einigen Jahren sieht man Wasserspender zum Beispiel in Kaufhäusern, Arztpraxen, Krankenhäusern, Altenheimen oder auch Kindertagestätten. Sie sind die Durstlöscher unterwegs und werden als kostenloser Service angeboten. Es werden zwei Varianten unterschieden: freistehende Wasserspender, die Wasser aus größeren Plastikbehältern abgeben (sogenannte Watercooler) und leitungsgebundene Wasserspender, die fest an das Trinkwassernetz angeschlossen sind. Aus beiden zapft der Verbraucher je nach Bautyp kaltes, erwärmtes oder mit Kohlensäure versetztes Wasser. In der Öffentlichkeit findet man derzeit überwiegend Watercooler.

Ist Wasser aus Wasserspendern hygienisch einwandfrei?

Die Qualität des Wassers bei Aufstellung der Plastikflaschen oder beim Neuanschluss eines Gerätes an die Trinkwasser-leitung ist in aller Regel einwandfrei. Bei falschem Umgang mit den Geräten oder langen Standzeiten der Plastik-flaschen bei hohen Raumtemperaturen (zum Beispiel durch Sonneneinstrahlung) und mangelnder Reinigung und Desinfektion kann es aber zu einer stärkeren Verkeimung des Wassers, des Abfüllsystems oder des Zapfhahnes kommen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bundesweit durchgeführte Untersuchungen ausgewertet und kommt zu folgendem Ergebnis: Von 799 untersuchten Wasserproben aus Wasserspendern waren 291 Proben (gut 36%) mit Keimen belastet. Unter den erhöhten Gesamtkeimzahlen wurden vermehrt auch coliforme Keime und Fäkalstreptokokken sowie Pseudomonas aeruginosa gefunden. Dabei konnten das Wasser selbst oder nur die Zapfhähne oder beides gleichzeitig verkeimt sein.

Untersuchungen des Staatlichen Untersuchungsamtes Hessen belegen hygienische Mängel bei etwa 20% der insgesamt 113 untersuchten Wasserproben. Auch hier wurden erhöhte Keimzahlen und Fäkalindikatorkeime (coliforme Keime, Pseudomonas, Fäkalstreptokokken) beanstandet.

Das Hygiene Institut Hamburg hat bei einem leitungsgebundenen Wasserspender in einem Hamburger Krankenhaus eine einwandfreie Wasserqualität nachgewiesen. Dieses Gerät wurde sorgfältig und in kurzen Abständen gereinigt.

Welche Bedeutung hat eine mögliche Keimbelastung des Wassers?

Nachgewiesene Keimbelastungen bedeuten in erster Linie eine Qualitätsverschlechterung des Wassers aus hygienischer Sicht. Das Keimwachstum ist oft eine Folge langer Standzeiten der Behälter. Akute Gesundheitsgefährdungen sind möglich, müssen aber nicht auftreten. Am ehesten gefährdet sind nach Meinung von Fachleuten Menschen mit einem schwächeren Immunsystem wie Kranke, Alte und Kinder. Die nachgewiesenen Keime können Durchfallerkrankungen, Erbrechen oder Fieber auslösen. Bisher konnte aber kein direkter Zusammenhang zwischen dem Konsum von Wasser aus Wasserspendern und den oben genannten Krankheiten nachgewiesen werden.

Wer ist für die Wasserqualität verantwortlich?

Für die freistehenden Watercooler hat die German Bottled Watercooler Association (GBWA) die sogenannten "Leitlinien für Gute Hygiene Praxis für Watercooler-Unternehmen" herausgegeben. Diese Leitlinien beschreiben hygienische Anforderungen an die Herstellung, die Nutzung und die Hygiene und Reinigung der Behälter und Abfüllanlagen. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Leitlinien sind sowohl die Hersteller als auch die Vertreiber und Anbieter des Wassers.
Nach einer Empfehlung des BfR sollten entsprechende Leitlinien auch für leitungsgebundene Wasserspender erarbeitet werden.

Welches Recht gilt?

Das abgefüllte Wasser ist in der Regel Quell- oder Tafelwasser. Zum Zeitpunkt der Abfüllung des Wassers in die Watercooler gelten die Regeln der Mineral- und Tafelwasserverordnung, es dürfen maximal 100 Keime pro Milliliter Wasser nachgewiesen werden. Diese Vorgabe gilt allerdings nur bis zu 12 Stunden nach der Befüllung.
Die Trinkwasserverordnung gilt nicht für abgepacktes Wasser, also nicht für den geschlossenen Behälter. Allerdings könnte sie dann angewendet werden, wenn das Wasser aus dem Behälter gezapft wird. Für dieses Wasser würden dann die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung gelten. Leider ist diese Fragestellung noch nicht eindeutig geregelt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, klare Vorgaben zu machen.

Was können Sie als Verbraucher tun?

Sie können auf einige Punkte achten, die zumindest auf einen sorgsamen Umgang mit den Wasserspendern hindeuten:

  • Die Geräte sollten an einem kühlen, schattigen Platz ohne direkte Sonneneinstrahlung aufgestellt sein
  • Fragen Sie nach den Standzeiten der Watercooler. Nach einer Empfehlung des BfR sollten die Anbieter die Plastikbehälter spätestens nach 2 Wochen austauschen
  • Sauberkeit und Ordnung rund um den Wasserspender können ein Hinweis auf einen hygienebewussten Umgang mit Wasserspendern und eine klar geregelte Verantwortung für die Pflege der Geräte sein
  • Vermeiden Sie die Berührung des Wasserauslasses mit den Händen – so kann er vor Verschmutzungen geschützt werden
  • Nach den Leitlinien der GBWA müssen die Geräte regelmäßig gewartet und gereinigt werden (bis zu 4x pro Jahr). Die zuletzt durchgeführte Wartung kann dann an der Wartungsplakette am Gerät abgelesen werden
  • Bei leitungsgebundenen Wasserspendern sollten Sie vor dem Genuss etwas Wasser ablaufen lassen
  • Trinkwasser aus der Leitung ist ein perfekter Durstlöscher und eine - auch ökologisch - sinnvolle Alternative. Fragen Sie unterwegs nach einem frisch gezapften Glas Wasser direkt aus dem Wasserhahn!

Literaturhinweise

  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Hygienischer Betrieb von freistehenden Wasserspendern. 2017
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Hygienemängel bei Wasserspendern. Gesundheitliche Bewertung vom 15.12.2005
  • German Bottled Watercooler Association (2005). Leitlinien für Gute-Hygiene-Praxis für Watercooler-Unternehmen
  • Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (2004). Hygienemängel bei Trinkwasserspendern
  • Hermann F (2004). Hygienische und rechtliche Betrachtung von Watercoolern, Hyg Med 29, Suppl 1, 31-32

Stand: 12/2017