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Windpocken

Informationen für Erziehungsberechtigte zu einem Windpockenausbruch in der Schule

Varicella-zoster virus

Wenn in der Schule/ Klasse Ihres Kindes mehrere Kinder an Windpocken erkrankt sind, gehen wir von einem epidemiologischen Zusammenhang der Fälle aus (sogenannter Ausbruch).

Windpocken sind hoch ansteckend und können selbst über einen großen Abstand ("durch den Wind") übertragen werden.
Die Ansteckung ist bereits 1 bis 2 Tage vor Auftreten der ersten Windpockenbläschen möglich. Daher sind nun an der Schule einige Maßnahmen erforderlich.

Was gilt für Erkrankte?

Erkrankte bleiben zu Hause, bis zum vollständigen Verkrusten aller für Windpocken typischen Bläschen. Dies dauert normalerweise eine Woche. Mit der vollständigen Verkrustung aller Bläschen (keine Flüssigkeit mehr) endet die Infektiosität. Da es sich in diesem Fall um mehrere zusammenhängende Erkrankungen handelt, erwarten wir bei Gesundung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei der Schule darüber, dass keine Ansteckung mehr besteht.

Was gilt für Geschwisterkinder von Erkrankten?

Wenn diese noch keine Windpockenerkrankung hatten oder nicht vollständig geimpft sind, bleiben diese für 16 Tage ab dem letzten Kontakt zu dem infektiösen Geschwisterkind zu Hause.

Was gilt für Kontaktpersonen in der Schule?

Für alle Kinder in der Schule, die Kontakt zu den Erkrankten hatten - dies wird vom Gesundheitsamt über die Schule ermittelt - muss der Immunitätsstatus überprüft werden. Diese sogenannte Impfpasskontrolle wird durch das Gesundheitsamt über die Schule durchgeführt. Bitte beachten Sie die Informationen und Aufforderungen der Schule hierzu.

Die Schule weiterhin betreten darf, wer
  • vor 2004 geboren ist,
  • zweimal gegen Windpocken geimpft ist,
  • an Windpocken bereits erkrankt war und dafür einen ärztlichen Nachweis vorlegen kann oder
  • bei bereits bestehender erster Impfung innerhalb von 5 Tagen nach dem Kontakt eine zweite Impfung erhält (Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamtes).
Die Schule für 16 Tage nach dem letzten Kontakt nicht betreten darf, wer
  • weder geimpft ist noch die Erkrankung jemals hatte,
  • nur über eine Impfung verfügt oder
  • keinen ärztlichen Nachweis über eine durchgemachte Erkrankung vorlegen kann.

Achtung: Das Betretungsverbot für Kontaktpersonen wird vom Ordnungsamt schriftlich übermittelt und gilt für Schule, Hort und Kita! Das Schreiben kann als Nachweis zum Beispiel beim Arbeitgeber verwendet werden.

  • Zusätzlich wird dringend empfohlen, dass sich die Kinder, für die ein Betretungsverbot für die Schule gilt, von Menschen mit einem erhöhten Risiko (Schwangere, die noch keine Windpocken hatten, oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem) fernhalten. Die genannten Personen mit einem erhöhten Risiko sollten sich gegebenenfalls unbedingt an ihre behandelnde Ärztin/ ihren behandelnden Arzt wenden.
  • Kontaktpersonen, die vor 2004 geboren sind, also auch Lehrkräfte und andere Mitarbeitende, sollten, wenn sie ein erhöhtes Risiko haben und nicht über eine Immunität gegenüber Windpocken verfügen, ebenfalls ihren Arzt oder ihre Ärztin ansprechen.

Kontakt

Gesundheitsamt Bremen
Referat Infektionsepidemiologie
infektion@gesundheitsamt.bremen.de
Telefon 361 - 1 51 31