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Zahnärztlicher Dienst

Das Logo des Zahnärztlichen Dienstes zeigt einen Backenzahn.

Der zahnärztliche Dienst des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes wird im Bereich der Schulgesundheitspflege als Schulzahnärztlicher Dienst tätig.
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendzahnpflege (Gruppenprophylaxe) werden in Abstimmung und koordinierter Arbeitsteilung mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege im Lande Bremen (LAJB) wahrgenommen.

Aufgabenspektrum

Schulzahnärztlicher Dienst

Im Rahmen der Schulgesundheitspflege finden in verschiedenen Klassenstufen schulzahnärztliche Untersuchungen statt. Die Eltern werden über das Untersuchungsergebnis schriftlich informiert. Bei Behandlungsbedarf erfolgt eine Verweisung an niedergelassene Zahnärzte beziehungsweise Kieferorthopäden.

Die Ergebnisse werden zur Beobachtung der Mundgesundheit der Bremer Schülerinnen und Schüler und zur Maßnahmenplanung der LAJB regelmäßig ausgewertet.
Zahngesundheitsbericht 08/2016: Zahngesundheit von Erstklässlern in Bremen. Schuljahr 2013/2014 (pdf, 667.9 KB).

Darüber hinaus beteiligt sich der Dienst an einer bundesweiten Studie zur Entwicklung der Zahngesundheit.

Unterrichtseinheiten zur Mundgesundheit in den Klassen eins bis fünf werden von der LAJB durchgeführt

Sprech- und Beratungszeiten

Der Zahnärztliche Dienst ist
donnerstags von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
über das Geschäftszimmer erreichbar.

Zahnärztlicher Dienst

Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen