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Häufig gestellte Fragen zur Schuleingangsuntersuchung (FAQ)

Muss mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung?

Ja. Die Untersuchung ist für alle Kinder in Bremen Pflicht. Das steht in § 36 Abs. 4 BremSchulG.
Bremisches Schulgesetz

Welche Kinder werden eingeschult?

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden.
Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, sind sogenannte "Karenzzeitkinder". Hier können die Eltern entscheiden, ob sie im aktuellen oder im nächsten Jahr in die Schule kommen.

Dieses können Sie hier nachlesen. Senatorische Behörde für Kinder und Bildung (SKB)

Was muss ich tun, wenn ich mein Kind noch nicht in die Schule schicken möchte?

Informieren Sie bitte Ihre Anmeldeschule, wenn Ihr Kind noch nicht eingeschult werden soll.

Mein Kind kommt in eine Privatschule. Muss ich es trotzdem untersuchen lassen?

Ja. Jedes Kind, das in Bremen eingeschult wird, muss untersucht werden.

Was passiert bei der Schuleingangsuntersuchung?

In der Schuleingangsuntersuchung wird festgestellt, ob Ihr Kind gesundheitliche Probleme hat, die im Schulalltag zu berücksichtigen wären oder ob Ihr Kind spezielle Hilfen benötigt! Bei der Schuleingangsuntersuchung wird Ihr Kind von Gesundheitsfachkräften gemessen und gewogen. Ein Sehtest und ein Hörtest gehören auch zur Untersuchung.

Wir wollen, dass Ihr Kind gut auf die Schule vorbereitet ist.

Wie lange dauert die Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung dauert etwa 60 Minuten.

Ist die Schuleingangsuntersuchung ein Test?

Nein. Die Untersuchung ist kein Test. Das Kind kann nicht durchfallen.

Was müssen wir zur Schuleingangsuntersuchung mitbringen?

  • das Kind, welches zur Untersuchung eingeladen wurde
  • Vorsorgeheft / gelbes Untersuchungsheft des Kindes
  • Impfausweis des Kindes
  • wenn vorhanden:
    - ärztliche und therapeutische Befunde des Kindes
    - Brille
    - Hörgerät
    - andere Hilfsmittel

Brauchen wir für die Schuleingangsuntersuchung die Versicherungskarte?

Nein. Sie müssen keine Versicherungskarte mitbringen.

Muss ich die Schuleingangsuntersuchung bezahlen?

Nein. Die Schuleingangsuntersuchung ist kostenlos.

In welchem Zeitraum finden die Schuleingangsuntersuchungen statt?

Ab den Herbstferien des Vorjahres bis längstens zu den Sommerferien vor der Einschulung.

Wie und wann bekomme ich einen Termin?

Sie erhalten das Einladungsschreiben mit Termin zur Schuleingangsuntersuchung. Bitte versuchen Sie, diesen Termin einzurichten.

Dürfen wir Geschwisterkinder zum Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie, wenn möglich, keine Geschwisterkinder zum Termin mit.

Wer darf mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung begleiten?

  • eine erziehungsberechtigte Person (gegebenenfalls mit einer Person, die übersetzt oder einer/einem Gebärdendolmetscher*in)

oder

  • eine Person, die Auskunft geben kann, mit einer Einwilligungserklärung der erziehungsberechtigten Person.

In welcher Sprache wird die Schuleingangsuntersuchung durchgeführt?

Die Schuleingangsuntersuchung ist auf Deutsch.

Wenn Sie kein oder wenig Deutsch sprechen und verstehen, bringen Sie gerne eine Person zum Übersetzen mit. Wir bemühen uns um eine einfache Sprache. Sie können jederzeit Fragen stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Was mache ich, wenn niemand für mich übersetzen kann?

Wenn Sie keine Person finden, die für Sie übersetzt, dann informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor dem Termin, damit wir eine/n Übersetzer*innen oder Dolmetscher*innen organisieren können. Eine Garantie können wir dafür aber nicht geben.

Was mache ich, wenn mein Kind an dem Termin akut erkrankt ist oder Fieber hat?

Bitte sagen Sie den Termin so schnell wie möglich ab. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden Sie in der Einladung.

Kann unsere Kinderärztin oder unser Kinderarzt die Schuleingangsuntersuchung durchführen?

Nein. Nur der Schulärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Bremen kann die Schuleingangsuntersuchung durchführen.

Wir sind innerhalb Bremens umgezogen. Bekommen wir trotzdem eine Einladung an die neue Adresse?

Ja. Voraussetzung ist eine offizielle Ummeldung beim Bürgeramt Bremen oder einem BürgerServiceCenter in Bremen.

Kann ich mir den Termin als Arbeitszeit anrechnen lassen?

Fragen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber, ob der Termin für die Schuleingangsuntersuchung als Arbeitszeit angerechnet wird.
Bei Bedarf bekommen Sie von uns eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass Sie mit Ihrem Kind bei uns zur Schuleingangsuntersuchung waren.

Datenschutz – Was passiert mit meinen Daten?

Infos zum Datenschutz finden Sie hier: Information zum Datenschutz (pdf, 136.8 KB)

Oder unter folgendem QR-Code: