Ja. Die Untersuchung ist für alle Kinder in Bremen Pflicht. Das steht in § 36 Abs. 4 BremSchulG.
Bremisches Schulgesetz
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden.
Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, sind sogenannte "Karenzzeitkinder". Hier können die Eltern entscheiden, ob sie im aktuellen oder im nächsten Jahr in die Schule kommen.
Dieses können Sie hier nachlesen. Senatorische Behörde für Kinder und Bildung (SKB)
Informieren Sie bitte Ihre Anmeldeschule, wenn Ihr Kind noch nicht eingeschult werden soll.
Ja. Jedes Kind, das in Bremen eingeschult wird, muss untersucht werden.
In der Schuleingangsuntersuchung wird festgestellt, ob Ihr Kind gesundheitliche Probleme hat, die im Schulalltag zu berücksichtigen wären oder ob Ihr Kind spezielle Hilfen benötigt! Bei der Schuleingangsuntersuchung wird Ihr Kind von Gesundheitsfachkräften gemessen und gewogen. Ein Sehtest und ein Hörtest gehören auch zur Untersuchung.
Wir wollen, dass Ihr Kind gut auf die Schule vorbereitet ist.
Die Schuleingangsuntersuchung dauert etwa 60 Minuten.
Nein. Die Untersuchung ist kein Test. Das Kind kann nicht durchfallen.
Nein. Sie müssen keine Versicherungskarte mitbringen.
Nein. Die Schuleingangsuntersuchung ist kostenlos.
Ab den Herbstferien des Vorjahres bis längstens zu den Sommerferien vor der Einschulung.
Sie erhalten das Einladungsschreiben mit Termin zur Schuleingangsuntersuchung. Bitte versuchen Sie, diesen Termin einzurichten.
Bitte bringen Sie, wenn möglich, keine Geschwisterkinder zum Termin mit.
oder
Die Schuleingangsuntersuchung ist auf Deutsch.
Wenn Sie kein oder wenig Deutsch sprechen und verstehen, bringen Sie gerne eine Person zum Übersetzen mit. Wir bemühen uns um eine einfache Sprache. Sie können jederzeit Fragen stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Wenn Sie keine Person finden, die für Sie übersetzt, dann informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor dem Termin, damit wir eine/n Übersetzer*innen oder Dolmetscher*innen organisieren können. Eine Garantie können wir dafür aber nicht geben.
Bitte sagen Sie den Termin so schnell wie möglich ab. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer finden Sie in der Einladung.
Nein. Nur der Schulärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Bremen kann die Schuleingangsuntersuchung durchführen.
Ja. Voraussetzung ist eine offizielle Ummeldung beim Bürgeramt Bremen oder einem BürgerServiceCenter in Bremen.
Fragen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber, ob der Termin für die Schuleingangsuntersuchung als Arbeitszeit angerechnet wird.
Bei Bedarf bekommen Sie von uns eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass Sie mit Ihrem Kind bei uns zur Schuleingangsuntersuchung waren.
Infos zum Datenschutz finden Sie hier: Information zum Datenschutz (pdf, 136.8 KB)
Oder unter folgendem QR-Code: