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Häufig gestellte Fragen an die Einladende Stelle (FAQ)

Sind Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Land Bremen Pflicht?

Nein, die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig. Es ist wichtig, dass jedes Kind daran teilnimmt. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.

Erinnern Sie mich an bevorstehende Vorsorgeuntersuchungen?

Die Einladende Stelle schickt Ihnen zwei Wochen vor Beginn der Untersuchung ein Einladungsschreiben. Das gilt für die U4 bis U9. So können Sie rechtzeitig einen Termin in einer Arztpraxis vereinbaren.

Warum bekomme ich ein Erinnerungsschreiben, obwohl ich schon mit meinem Kind bei der Untersuchung war? Was soll ich dann tun?

Das Erinnerungsschreiben wurde geschickt, weil die Einladende Stelle noch keine Rückmeldung von Ihrer Arztpraxis bekommen hat. Bitte geben Sie die Erinnerung Ihrer Arztpraxis, damit sie die Rückmeldung an die Einladende Stelle schickt. Die Ärzt:innen im Land Bremen müssen das laut Gesetz melden.

Warum bekomme ich ein Erinnerungsschreiben, obwohl ich schon einen Termin in der Arztpraxis habe?

Geplante Termine teilt uns die Arztpraxis nicht mit.

Warum melden Sie mein Kind beim Amt für Soziale Dienste?

Auch wenn die Früherkennungsuntersuchungen nicht Pflicht sind, sind sie sehr wichtig für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. So können Krankheiten früh erkannt und behandelt werden. Wenn keine Teilnahmebescheinigung vorliegt, muss die Einladende Stelle das Amt für Soziale Dienste informieren.

Warum bekomme ich eine Erinnerung, obwohl ich die Vorsorgeuntersuchung schon in einem anderen Bundesland gemacht habe?

Alle Kinder, die in Bremen oder Bremerhaven wohnen, bekommen eine Einladung und vielleicht eine Erinnerung. Nur die Ärzt:innen im Land Bremen müssen die gemachte Vorsorge melden. Aber die Einladende Stelle nimmt auch Berichte von Ärzt:innen aus anderen Bundesländern an. Schicken Sie uns die ausgefüllte Rückmeldung gerne zu.

Ich habe meiner Arztpraxis nicht erlaubt, Daten weiterzugeben. Verstößt das nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn es eine gesetzliche Pflicht gibt, Daten weiterzugeben. In solchen Fällen ist keine zusätzliche Erlaubnis der Eltern nötig. In Bremen müssen bestimmte Daten an die Einladende Stelle gemeldet werden, daher ist keine zusätzliche Zustimmung der Eltern erforderlich.
(Nachzulesen im § 9 Abs. 2 Satz 2 der Berufsordnung und § 14a ÖGDG )

Die Einladende Stelle erhält keine medizinischen Daten zu Ihrem Kind.

Was passiert mit dem Daten zu einem Kind?

Die Daten werden gespeichert. Die Einladende Stelle erhält aber keine medizinischen Daten zum Kind. Wenn das Kind sieben Jahre alt wird, werden die Daten automatisch anonymisiert.

Wer bezahlt die Untersuchung, wenn ich mein Kind nach dem vorgesehenen Zeitraum untersuchen lasse?

Die Abrechnungsstelle vom Land Bremen hat eine besondere Vereinbarung mit den Ärzt:innen in Bremen. Wenn Ihre Arztpraxis eine Kinder-Vorsorgeuntersuchung nach dem empfohlenen Zeitraum (siehe Kinder-Untersuchungsheft) macht, wird das vermerkt.
Auch sehr verspätete Untersuchungen können dann noch abgerechnet werden.

Ich war mit meinem Kind im Ausland zur Kinder-Vorsorgeuntersuchung. Wie Kann ich die Kinder-Vorsorgeuntersuchung nachweisen?

Im Nachweis müssen folgende Informationen stehen:
Diese Informationen müssen in dem Nachweis stehen:

  • Name, Vorname und das Geburtsdatum von Ihrem Kind
  • Datum der Untersuchung
  • Unterschrift der Ärztin oder des Arztes
  • Stempel von der Arztpraxis oder der Klinik

Wir brauchen den Nachweis auf Deutsch. Wenn Sie den Nachweis in einer anderen Sprache als Deutsch bekommen haben,
dann übersetzen Sie den Text bitte vorher.
Zum Beispiel durch einen Übersetzer oder mit einer Übersetzungs-App.
Das hilft uns weiter. Vielen Dank!