Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfasst die Rechte von Menschen, die von Benachteiligungen und Diskriminierungen betroffen sind.
Diskriminierung wird gemäß des AGG als Benachteiligung aufgrund von rassistischen Gründen oder von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität definiert. Es werden rechtliche Schritte eröffnet, die betroffene Mitarbeitende gehen können, um gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen vorzugehen.
Sollten Sie sich in einem der o. g. oder ähnlich gearteten Fälle durch Ihre Kolleg:innen oder Vorgesetzten benachteiligt fühlen, schenken wir Ihrer Beschwerde zu jeder Zeit Gehör.
Es können sich alle Beschäftigten (auch ehemalige Mitarbeitende, Bewerber:innen für ein Beschäftigungsverhältnis, Auszubildende, Honorarkräfte, Ehrenamtliche und Freiwillige) im Rahmen einer Beschwerde an die AGG-Beschwerdestelle des Gesundheitsamtes wenden. Die Beschwerde wird stets vertraulich und diskret behandelt und geprüft. Betroffene können zwischen einer weiblichen Ansprechpartnerin und einem männlichen Ansprechpartner wählen.
Die AGG-Beschwerdestelle ist eine neutrale Instanz, welche sich der persönlichen Erfahrungen der Mitarbeitenden annimmt, der Beschwerde nachgeht und über die nachfolgenden Schritte mit der beschwerdeführenden Person spricht.
Wir bieten Ihnen als AGG-Beschwerdestelle ein vertrauensvolles Umfeld und klären Sie zunächst über Ihre Möglichkeiten der Beschwerdebehandlung auf.
Kontakt zur innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach dem AGG: