Ärztliche Gutachten werden im Auftrag von Behörden und dem Jobcenter erstellt.
Eine wichtige Rechtsgrundlage unserer Tätigkeit ist § 23 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen, den Sie hier nachlesen können. Andere gesetzliche Grundlagen sind für uns das Beamtenrecht, das Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), das Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und viele weitere Gesetze und Bestimmungen.
Für Privatpersonen können wir nur dann tätig werden, wenn die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Stellungnahme in einer Rechtsgrundlage (zum Beispiel in einem Gesetz) beschrieben wird.
Die hier tätigen Ärztinnen und Ärzte sind Fachärzte, die unabhängig von Institutionen und Einzelpersonen ein objektives medizinisches Gutachten erstellen.
Bezüglich der sogenannten Reisefähigkeitsbegutachtung verweisen wir auf die Grundsätze des Gesundheitsamtes Bremen zur Begutachtung von Migrantinnen und Migranten nach § 60a, Abs. 2c und 2d, Aufenthaltsgesetz (AufenthG) / gesundheitliche Störung als Abschiebehindernis, sogenannte „Reisefähigkeitsgutachten“. (pdf, 133 KB)