In Häusern, die vor 1970 gebaut wurden, kann die Trinkwasserinstallation noch aus Bleirohren bestehen. Auch die Hausanschlussleitung (von der Grundstücksgrenze zum Haus) kann noch aus Blei bestehen. Aus diesen Rohren kann Blei an das Trinkwasser abgeben werden. Je nach Verbrauchsgewohnheiten und damit Standzeiten des Wassers in der Leitung können unterschiedliche Bleikonzentrationen im Trinkwasser nachgewiesen werden.
Die Aufnahme von Blei über das Trinkwasser wirkt sich unter anderem auf das Nerven- und Blutbildungssystem aus. Bei Kindern spielen außerdem Beeinträchtigungen der Intelligenz-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistungen und die Verschiebung der Hörschwelle eine Rolle. Blei wird über das Blut transportiert. Zum Teil wird es wieder ausgeschieden, zum Teil aber auch in Zähnen oder Knochen gespeichert. Im Knochen deponiertes Blei kann in körperlichen Stresssituationen (zum Beispeil Krankheit, aber auch Schwangerschaft) wieder mobilisiert werden und erneut in den Blutkreislauf gelangen. Die Trinkwasserversorgung soll daher nicht über Bleileitungen erfolgen.
Die Trinkwasserverordnung legt einen Grenzwert für Blei im Trinkwasser fest.
Seit dem 01. Dezember 2013 beträgt der Grenzwert 0,01 mg/l.
Diese Informationen können Sie auch unserem Faltblatt Blei im Trinkwasser (pdf, 144.5 KB) entnehmen.
Sie können Bleileitungen daran erkennen, dass sie meist in weiten Bögen verlegt sind und – wenn sie nicht übergestrichen wurden – eine graue Farbe haben. Wenn Sie leicht mit einem metallischen Gegenstand auf die Leitungen schlagen, so klingen sie dumpf. Blei ist ein weiches Material und kann mit einem harten Gegenstand leicht eingeritzt werden. Die Lötstellen der Bleirohre sind wulstig. Meist können Teile der Wasserleitungen vor und hinter der Wasseruhr in Augenschein genommen werden.
Die Hausanschlussleitung (von der Grundstücksgrenze zur Wasseruhr) kann auch noch aus Blei bestehen. Für diese Leitung ist ebenfalls der Hauseigentümer zuständig. Erst bei Häusern, die nach 1996 gebaut wurden, ist der Wasserversorger bis zur Übergabestelle des Wassers im Haus (vor der Wasseruhr) für die Leitungen zuständig.
Das Trinkwasser kann im Labor auf Blei untersucht werden. Schnelltests für zu Hause gibt es nicht.
Sie können ein für Wasseruntersuchungen ausgerichtetes Labor mit der Untersuchung beauftragen. Eine Auflistung der in Bremen ansässigen Untersuchungsstellen für Trinkwasser finden Sie in der Liste zugelassener Labore (pdf, 140.6 KB).
Damit die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung bewertet werden können, müssen gemäß einer Empfehlung des Umweltbundesamtes an einem Tag 3 Proben zu unterschiedlichen Zeitpunkten entnommen werden. Außerdem müssen die Proben vom beauftragten Labor oder vom Gesundheitsamt entnommen werden. Nur dann kann das Gesundheitsamt im Falle einer Grenzwertüberschreitung den Hauseigentümer auffordern, Abhilfemaßnahme zu ergreifen.
Wer die Unterstützung des Gesundheitsamtes nicht benötigt, kann selbst Proben nehmen und diese im ausgewählten Labor untersuchen lassen. Sie können sich dann vor der Probenahme die geeigneten Flaschen mit 1 Liter Volumen vom Labor geben lassen und nach der Befüllung dort wieder abgeben.
Die Untersuchung einer Wasserprobe kostet circa bis zu 25,-- Euro. Die Kosten können von Labor zu Labor variieren. Kosten für die Probenahme kommen noch hinzu.
Wird der Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter in einer Mietwohnung überschritten, muss der Vermieter Abhilfemaßnahmen ergreifen. Aus fachlicher Sicht kommt nur die Verlegung neuer Trinkwasserleitungen in Frage.
Ab dem 01. Dezember 2013 müssen Hauseigentümer, die Wohnraum vermieten, ihre Mieter über das Vorhandensein von Bleileitungen informieren, sobald sie davon Kenntnis haben.
Ja. Blei kann im Blut oder Urin untersucht werden. Der Untersuchungswunsch sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Ein Vergleich mit Referenzwerten (statistisch ermittelte Werte bei gesunden Personen) ist möglich. Es ist jedoch nicht möglich, eine etwaige Bleibelastung im Körper zweifelsfrei mit vorhandenen Beschwerden in Verbindung zu bringen.