Sie sind hier:

Erstuntersuchung in kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder

Mit dem Kindergartenbesuch kommen Kinder in Kontakt mit Gleichaltrigen und lernen neue Gruppen- und Bezugspersonen kennen. In dieser Lebensphase spielt die Entwicklungsbegleitung und -förderung durch das pädagogische Personal eine wichtige Rolle. Eltern und das pädagogische Personal haben jetzt eine gemeinsame Aufgabe.

Im Rahmen des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (§12 Absatz 3) bietet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Eltern eine kostenlose und freiwillige ärztliche Untersuchung vor Ort im Kindergarten an. Diese Untersuchung erfolgt ab dem 3. Lebensjahr. Auf Wunsch der Eltern kann auch der/ die Erzieher/ die Erzieherin des Kindes anwesend sein. Das Ergebnis der Untersuchung wird den Eltern mitgeteilt.

Bestandteile der Untersuchung sind unter anderem

Untersuchung des kindlichen Entwicklungsstandes hinsichtlich Sprache, Verhalten und körperliche Entwicklung/Beweglichkeit sowie die Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit.

Folgende Unterlagen sollten zur Untersuchung mitgebracht werden:

  • Die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung in die Untersuchung und in die Datenverarbeitung (auf dem Elternanschreiben)
  • Die ausgefüllte und unterschiebene Entbindung von der Schweigepflicht
  • Das gelbe Vorsorgenheft
  • Das Impfdokument

Nähere Informationen