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Kindeswohlgesetz - Früherkennung nicht verpassen

Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung

Im Jahr 2007 hat Bremen das "Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung" (KiWG) verabschiedet. Das Gesundheitsamt Bremen hat dafür die "Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung für Bremen und Bremerhaven" eingerichtet. Von dieser werden Einladungsschreiben an alle Mütter und Väter in Bremen und Bremerhaven versandt, die zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder auffordern.

Dies geschieht für die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9, einschließlich der 2008 eingeführten U7A.

Des weiteren wurde in Kooperation mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Lande Bremen ein Rückmeldesystem über durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen etabliert. Die Einladende Stelle erinnert gegebenenfalls Eltern daran, nicht durchgeführte Untersuchungen nachzuholen.

Falls Kinder trotz Erinnerung und ohne nachvollziehbare Gründe eine Früherkennungsuntersuchung versäumt haben, wird das zuständige Stadtteilteam des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes die Untersuchung im häuslichen Bereich anbieten, und sich vom Wohl der Kinder überzeugen.

Gelingt dies nicht, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.

Bei späten Terminen bitte beachten:

Liebe Eltern,

bedingt durch die Corona-Vorsichtsmaßnahmen kann es teilweise in den Kinderarztpraxen zu verzögerten Terminen für die Vorsorgeuntersuchungen kommen.
Wenn Sie einen Termin über den Untersuchungszeitraum hinaus erhalten, geben Sie uns diesen bitte kurz per Mail oder Telefon durch.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund.

Ihr Team von der Einladenden Stelle

Sprech- und Beratungszeiten

Die Einladende Stelle ist erreichbar
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung für Bremen und Bremerhaven

Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen

+49 421 361-19620
+49 421 496-19620
E-Mail