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Heilpraktiker

Heilpraktikererlaubnis

Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.
Die Überprüfungen für die allgemeine und psychotherapeutische Heilpraktikererlaubnis für Bremen und Bremerhaven werden hier durchgeführt. Gegenwärtig finden schriftliche Überprüfungen in den Monaten März und Oktober jeden Jahres statt. Daran schließen sich die mündlichen Überprüfungen beginnend 4 Wochen später an.

Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt in Bremen das Ordnungsamt entgegen, in Bremerhaven ist die Ortspolizeibehörde der Stadt Bremerhaven dafür zuständig.

Eine Überprüfung in Bremen ist nur dann möglich, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bremen haben oder gegenüber dem Ordnungsamt in Bremen glaubhaft machen können, dass Sie die Heilkunde in Bremen ausüben wollen. Die Überprüfung dient der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit einzelner Bürger und der Bevölkerung. Laut Heilpraktikergesetz muss also der Frage nachgegangen werden, ob die Zulassung eines Antragstellers eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.

Die Überprüfung ist keine Prüfung im Sinne einer Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Qualifikation. Vielmehr ist festzustellen, ob der Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass eine heilkundliche Tätigkeit durch ihn zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen könnte. In diesem Rahmen muss die Überprüfung allerdings die wesentlichen Gegenstände umfassen, die für eine solche Feststellung relevant sind.
Daraus folgt, dass neben der Kenntnis der einschlägigen gesundheitlichen Vorschriften auch solche fachlichen Grundlagenkenntnisse der Medizin zu überprüfen sind, ohne deren Beherrschung heilkundliche Tätigkeiten leicht mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können.

Die Überprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, für den nur die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die den schriftlichen Teil bestanden haben.

Schriftliche Überprüfungen finden für Bremen und Bremerhaven gemeinsam zweimal jährlich (jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober) statt.

Dem Erlass der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen ist zu entnehmen, dass der schriftliche Teil sich auf den Ausschluss von Gefahren in folgenden Sachgebieten erstreckt:

  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz- Kreislaufkrankheiten, Neubildungen sowie psychischer Erkrankungen
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Deutung grundlegender Laborwerte.

Für die Beantwortung der insgesamt 60 Fragen (im Antwort-Wahl- Verfahren, in englisch Multiple-Choice genannt) stehen zwei Zeitstunden zur Verfügung. Mindestens 45 Fragen (75 Prozent) müssen zutreffend beantwortet werden, um zum mündlichen Teil der Überprüfung zugelassen zu werden.

Für die Beantwortung der insgesamt 28 Fragen im Psychotherapeutischen Heilpraktikerwesen (im Antwort-Wahl- Verfahren, in englisch Multiple-Choice genannt) steht eine Zeitstunde zur Verfügung. Mindestens 21 Fragen (75 Prozent) müssen zutreffend beantwortet werden, um zum mündlichen Teil der Überprüfung zugelassen zu werden.

Der mündliche Überprüfungstermin folgt für Antragsteller, die im März den schriftlichen Teil absolviert haben, in den Monaten April bis September. Für Antragsteller, die den schriftlichen Teil der Überprüfung im Oktober absolviert haben, liegen die Termine in den Monaten November bis Februar.
Der mündliche Teil der Überprüfung dauert in der Regel etwa 45 Minuten und erstreckt sich auf die bereits erwähnten Sachgebiete, aber auch auf den Ausschluss von Gefahren bei der Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion,Palpation,Perkussion,Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung), Injektions- und Punktionstechniken sowie Therapieverfahren.

Gebühren für die Prüfungen im Gesundheitsamt:

Für die schriftliche und mündliche Prüfung werden 552,00 Euro,
für nur die schriftliche Prüfung werden 239,00 Euro und
für die Überprüfung nach Aktenlage werden 133,50 Euro in Rechnung gestellt.

Die Gebühren des Ordnungsamtes werden separat erhoben.

Kontakt

Weitere Informationen über die Überprüfungen erhalten Sie von

Frau Borchers und Frau Breitkreuz

Gesundheitsamt
Horner Straße 60 - 70
28203 Bremen

+49 421 361-15369
+49 421 496-15122
E-Mail

Anmeldung

Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt in Bremen das Ordnungsamt entgegen:

Frau Michaelis

Ordnungsamt Bremen
Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stresemannstraße 48
28207 Bremen

Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt in Bremerhaven das Bürger- und Ordnungsamt entgegen:

Oliver Jacobs

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger- und Ordnungsamt
Hinrich-Schmalfeldt-Str. 30
27576 Bremerhaven

+49 471 5903 750
+49 471 5903 759
E-Mail