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Legionellen in Trinkwasserinstallationen

die Abbildung zeigt eine Duschbrause: legionellen können über feinste Wassertröpfchen zum Beispiel beim Duschen eingeatmet werden

Legionellen sind Bakterien, die überall dort vorkommen können, wo es Wasser gibt. Auch im Trinkwasser können sie vereinzelt auftreten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich im Warmwassersystem der Hausinstallation vermehren. Legionellen können mit Aerosolen (feinste Wassertröpfchen) zum Beispiel beim Duschen eingeatmet werden und so die sogenannte Legionellose auslösen, eine schwere Form der Lungenentzündung.

Die aktuelle Trinkwasserverordnung beinhaltet eine Reihe von Untersuchungspflichten, so auch die Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen. Seit November 2012 muss das Wasser aus Wassererwärmungsanalagen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden.

  • Wer muss untersuchen?
  • Welche Warmwasseranlagen sind betroffen?
  • Wie muss man vorgehen?

Diese und weitere Fragen klären wir in unserem FAQ.

FAQ

Die Pflicht zur Untersuchung besteht zum einen für bestimmte Wassererwärmungsanlagen, die in vermieteten Gebäuden betrieben werden (sogenannte gewerbliche Nutzung). Weiterhin muss das Wasser aus bestimmten Anlagen in Gebäuden mit öffentlicher Nutzung untersucht werden, also zum Beispiel Krankenhäuser, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Hotels und auch Altenheime. Der Vermieter oder Eigentümer dieser Anlagen muss das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen.

Die Untersuchungspflicht besteht für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Außerdem müssen Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sein, bei denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Bei der Wassererwärmungsanlage muss es sich um eine sogenannte Großanlage mit zentralem Warmwasserspeicher handeln. Großanlagen sind Anlagen, in denen der Speicher mehr als 400 Liter fasst und/oder das Wasservolumen in der Leitung zwischen dem Speicher und der letzten Zapfstelle mehr als 3 Liter beträgt.

Wichtig: Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sind generell von der Untersuchungspflicht ausgenommen, auch dann, wenn dort eine Großanlage vorhanden ist.

Werden die Wohnungen einer Eigentümergemeinschaft ausnahmslos von den Eigentümern selbst bewohnt, besteht keine Untersuchungspflicht. Sobald aber nur eine Wohnung vermietet wird und sich im Gebäude eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, muss das Trinkwasser untersucht werden.

Wenn die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern jeweils mit Durchlauferhitzern ausgestattet sind, besteht keine Untersuchungspflicht, auch wenn das Haus mehr als 2 Wohneinheiten hat.

  • Bei Großanlagen in vermieteten Gebäuden muss das Wasser mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen untersucht werden.
  • Bei Großanlagen, die in den Gebäuden mit öffentlicher Nutzung betrieben werden, ist das Wasser mindestens einmal im Jahr auf Legionellen zu untersuchen.

Der Betreiber der Großanlage (also in der Regel der Eigentümer oder Vermieter) muss ein Labor mit den Untersuchungen beauftragen, das für Trinkwasseruntersuchungen zugelassen ist.
Liste der in Bremen zugelassenen Labore (pdf, 140.6 KB).
Das beauftragte Labor entnimmt vor Ort die Wasserproben und analysiert sie.

Es müssen zwei Wasserproben am Speicher (Vor- und Rücklauf) und zusätzlich je nach Gebäudegröße Proben in mehreren Wohnungen entnommen werden. Die Anzahl dieser Proben richtet sich nach der Anzahl der in der Anlage vorhandenen Steigleitungen (als Faustregel gilt: je "angefangene" 10 Steigleitungen 3 Proben). Außerdem muss bei jeder Wasserprobe die Temperatur gemessen werden.

Wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen / 100 ml Wasser überschritten wird, muss das Ergebnis dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Pflicht zur Meldung an das Gesundheitsamt hat sowohl der Auftraggeber der Untersuchung (also der Betreiber der Großanlage) wie auch das Labor, das die Wasseruntersuchungen durchgeführt hat.

Je nach Höhe der Legionellenkonzentration wird festgelegt, welche Maßnahmen erforderlich sind. Es kann zum Beispiel als Sofortmaßnahme eine thermische Desinfektion erforderlich werden. Dabei wird das Wasser im gesamten Warmwassersystem auf mindestens 70 Grad erhitzt.
Zur dauerhaften Vermeidung von Legionellen können im zweiten Schritt Sanierungsarbeiten an der Trinkwasserinstallation erforderlich werden. In welchem Umfang das geschehen muss, wird über eine sogenannte Gefährdungsanalyse ermittelt. Zur Erstellung dieser Analyse ist der Eigentümer laut Trinkwasserverordnung verpflichtet, wenn der Maßnahmenwert überschritten wird.

Legionellen vermehren sich gut in einem Temperaturbereich von circa 30- 50°C. Über 50°C sinkt die Vermehrungsrate deutlich. Eine dauerhafte Betriebstemperatur im Speicher von 60°C verhindert die Vermehrung von Legionellen. Stagnation des Wassers in den Leitungen führt ebenfalls zu einer höheren Legionellenkonzentration. Man sollte deshalb dafür sorgen, dass in der Trinkwasserinstallation in allen Bereichen das Wasser gut fließen kann. Leitungen, in denen das Wasser dauerhaft steht, also Totleitungen, sollte man vermeiden beziehungsweise vom Trinkwassernetz abtrennen.

Überwachungspraxis des Gesundheitsamtes

Informationen zur Überwachungspraxis des Gesundheitsamtes können Sie unserem Bericht entnehmen (Stand 2018): Überwachungspraxis im Gesundheitsamt (pdf, 655.5 KB).

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen zur Beratung gerne zur Verfügung:

Montag, Mittwoch, Freitag:
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und nach Vereinbarung