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Pflege / Gesundheit älterer Menschen

Die Alterung der Bevölkerung ist eine der größten Herausforderungen für unser Zusammenleben in Bremen. Selbst hohes Alter ist zwar nicht gleichzusetzen mit Pflegebedürftigkeit, aber die Wahrscheinlichkeit, im Alltag pflegerische und andere Hilfen zu benötigen, steigt mit dem hohen Alter an. Das Gesundheitsamt leistet mit dem Referat Pflege/Gesundheit älterer Menschen einen Beitrag dazu, dass pflegebedürftige Erwachsene in Bremen die individuell angemessene und notwendige Pflegeversorgung erhalten – unabhängig von fehlendem Einkommen und Vermögen. Unsere Gutachterinnen und Gutachter sind durch ihre pflegefachlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie mehrjährige Gutachtererfahrung für diese Aufgabe besonders qualifiziert und sachverständig.

Leitbild des Referats Pflege/Gesundheit älterer Menschen

Das Referat Pflege/Gesundheit älterer Menschen hat sich ein Leitbild gegeben.
Dieses zeigt unser Selbstverständnis: Wir wollen die Gesundheit von Pflegebedürftigen schützen und fördern. Als Pflegesachverständige erarbeiten wir gutachterliche Empfehlungen oder beurteilen die geleistete Pflege. Dafür orientieren wir unser Handeln an gesetzlichen, beruflichen und ethischen Normen und Werten. Nur Pflegefachkräfte haben die berufliche Qualifikation zur Sicherstellung einer professionell angemessenen und individuellen Pflege.
Leitbild (pdf, 428.8 KB)

Wenn Ihr Hilfebedarf bei Pflegebedürftigkeit die eigenen finanziellen Möglichkeiten oder die der engsten Familie übersteigt, können Sie einen Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim zuständigen Sozialzentrum stellen. Dann erstellen wir als Pflegegutachter(innen) des Gesundheitsamtes in dessen Auftrag Bedarfsfeststellungen. In ihnen wird zum konkreten Pflegebedarf Stellung genommen. Dieser wird differenziert in "Leistungskomplexen" dargestellt. Dieses Verfahren ist für Nicht-Pflegeversicherte und Pflegeversicherte vorgesehen. Denn die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) reichen häufig nicht aus, um die notwendigen Hilfen bei einer Pflegebedürftigkeit zu finanzieren. Die Pflegeversicherung ist quasi eine Teilkaskoversicherung, während der Auftrag der Hilfe zur Pflege ist, alle notwendigen und angemessenen pflegerischen Hilfen sozialstaatlich zu garantieren.

Ein dritter Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind Beratungsbesuche. Unsere Pflegegutachterinnen und Pflegebegutachter besuchen etwa einmal jährlich diejenigen Pflegebedürftigen, deren Pflege vom Amt für Soziale Dienste finanziert wird, die aber keine professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder hauswirtschaftliche Versorgung durch ein Dienstleistungszentrum erhalten. Dadurch soll die Qualität der privat organisierten Pflege gesichert und Hilfe bei Fragen oder Unsicherheiten gegeben werden.

Bei nicht pflegeversicherten Bürgern führen wir pflegefachliche Eingraduierungen durch. Dabei sind – wie bei gesetzlich Pflegeversicherten – die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs XI (§ 15) für uns verbindlich. Konkretisiert wird dieses Verfahren zur Eingraduierung in den Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)] vom 15.04.2016. Es gibt die Pflegegrade 1 (geringe Pflegebedürftigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Pflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).

Das Referat Pflege/Gesundheit älterer Menschen (Pflegereferat) wirkt an der Fachkoordination "Hilfe zur Pflege" mit. Diese Aufgabe wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziale Dienste und der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport geleistet und durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Seit Ende 2012 gilt in Bremen ein neues "Hilfeplanverfahren", in dem die Aufgaben der beteiligten Dienste definiert sind. Die Fachkoordination unterstützt die enge Zusammenarbeit zwischen den an der Hilfe zur Pflege beteiligten Ämtern und Professionen. Außerdem entwickelt sie inhaltliche Qualität und Verfahrensqualität der Hilfe zur Pflege in Bremen weiter.

Das Pflegereferat beteiligt sich an den Begehungen von Altenpflegeeinrichtungen, die vom Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) erfasst werden. Dazu gehören seit 2010 neben Pflegeheimen auch andere unterstützende Wohnformen für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf.
Verantwortlich für die Umsetzung des Gesetzes ist die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, mit der wir kooperieren. Ziel der Begehungen ist, dass gesetzliche Qualitätsstandards eingehalten werden und die Bedürfnisse und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden. Neben der Kontrolle dienen die "Heimbegehungen" auch der Beratung der Einrichtungen.

Wer auf Anregungen oder Beschwerden in einer Einrichtung keine ausreichenden Antworten findet, kann sich direkt an die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht wenden


Wir nehmen in unseren Gutachten aus professioneller pflegerischer Sicht zu verschiedenen Versorgungsfragen neutral und unparteiisch Stellung. Dabei werden wir ausschließlich im Auftrag von öffentlichen Stellen tätig, meist für das Amt für Soziale Dienste in Bremen (AfSD). Eine private Beauftragung unseres Pflegereferats ist nicht möglich.
Unsere häufigsten Aufgaben bestehen in der pflegefachlichen Festlegung von Art und Umfang des pflegerischen Hilfebedarfs (Bedarfsfeststellung) und in der grundsätzlichen Feststellung einer Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Daneben werden wir aber auch bei anderen pflegerelevanten Fragen für fachliche Stellungnahmen angefragt, beispielsweise zur Notwendigkeit von Kurzzeitpflege und zur Notwendigkeit von Hilfsmitteln.

Jung F, Spieß B, Lotze E. Pflege im Alter. Begutachtung nach SGB XII im Gesundheitsamt Bremen. 79 Seiten, 07/2016 Gesundheitsbericht (pdf, 1.1 MB)

Einführung in die neue Pflegebegutachtung

Am 6. Dezember 2016 fand im Konferenzraum des Gesundheitsamtes eine Einführung in die neue Pflegebegutachtung statt. Diese Veranstaltung wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behandlungszentren der Klinika Bremen Nord und Bremen Ost angeboten, die mit der Bedarfsfeststellung der Hilfe zur Pflege befasst sind. Referenten waren Frau Katrin Weidemann, Steuerungsstelle Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe und Herr Eckhard Lotze, Koordination Hilfen zur Pflege
Präsentation zum Vortrag "Das Pflegestärkungsgesetz 2 + 3 (pdf, 1.2 MB)

Ansprechperson

Claus Appasamy

Referatsleitung

Gesundheitsamt
Horner Str. 60-70
28203 Bremen