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Stellenausschreibungen

Einzustellende Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, müssen gem. § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen.

Personenbezogene Daten unterliegen einer restriktiven Zugriffskontrolle, die gewährleistet, dass nur befugte Personen auf Ihre Daten zugreifen können. Ihre Bewerbungsdaten werden grundsätzlich nur von der zuständigen bewerbungsbearbeitenden Personalstelle verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht. Mit Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Sobald Ihre Bewerbungsdaten nicht mehr für den definierten Zweck der Bewerbungsbearbeitung genutzt werden, werden diese unverzüglich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Wir freuen uns auch über Initiativbewerbungen und laden Sie ein, sich auf unserer Homepage über unsere Abteilungen zu informieren.
Unsere Abteilungsleitungen geben gerne Auskunft zu aktuellen und geplanten Personalbedarfen.
Initiativbewerbungen können Sie unter Angabe Ihrer Qualifikationen und des gewünschten Aufgabenbereiches an folgende Mailanschrift senden:
initiativbewerbung@gesundheitsamt.bremen.de