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Hygiene in medizinischen und nicht-medizinischen Einrichtungen

Wir schauen uns an, ob in relevanten Einrichtungen hygienisch korrekt gearbeitet wird.

Was machen wir?

Wir stellen sicher, dass in hygienisch relevanten Einrichtungen „sauber“ gearbeitet wird. Dazu führen wir in diesen Einrichtungen Kontrollen durch. Wir schauen nach, ob bestimmte gesetzlich verankerte Vorschriften in den Einrichtungen eingehalten werden. Diese Vorschriften betreffen zum Beispiel die Reinigung und Desinfektion von Arbeitsflächen, Händen oder medizinischen Instrumenten. Die Vorschriften sollen die Gefahr verringern, sich mit einer ansteckenden Krankheit zu infizieren.

Wir überwachen verschiedene Arten von Einrichtungen:

  • medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäuser
  • nicht-medizinische Einrichtungen wie Tätowier- und Piercing-Studios, Kosmetik-Studios, Fußpflege-Praxen, Podologie-Praxen und Barber-Shops
  • Einrichtungen, in denen täglich viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kitas und Übergangswohnheime für Geflüchtete oder Obdachlose

Wir besuchen diese Einrichtungen und schauen uns genau an, wie sie arbeiten. Wir prüfen, ob Medizinprodukte richtig aufbereitet werden oder ob es einen Hygieneplan gibt und ob er eingehalten wird. Bei unseren Besuchen beraten wir die Leitung der Einrichtungen. Wenn nötig, sagen wir ihnen, was sie verbessern müssen. In schweren Fällen können wir Bußgelder verhängen oder eine Einrichtung vorübergehend schließen.

Einige Einrichtungsarten begehen wir regelmäßig, bei anderen führen wir Stichproben durch. Wenn wir eine Beschwerde zu schlechten hygienischen Zuständen in einer Einrichtung erhalten, können wir die Einrichtungen auch kontrollieren, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren.

Warum machen wir das?

Durch unsauberes Arbeiten können die Erreger von Krankheiten verbreitet werden. Durch unsere Kontrollen wollen wir sicherstellen, dass die Einrichtungen die nötigen Hygieneregeln einhalten. Nur so können wir verhindern, dass sich Krankheiten ausbreiten und Menschen krank werden.

Beispiele für übertragbare Krankheiten sind:

  • Brechdurchfälle
  • Masern
  • Meningokokken-Infektionen
  • Windpocken
  • Keuchhusten
  • Diphtherie
  • Cholera

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Grundlage für unsere Arbeit sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG). Wir überprüfen insbesondere die Einhaltung der folgenden Verordnungen:

  • Infektionshygiene-Verordnung (eine bremische Verordnung)
  • Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (eine bremische Verordnung)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (eine bundesweit geltende Verordnung)

Kontakt

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    Überwachungen med. u nicht-med. Einrichtungen

    E-Mail

    Portrait Überwachungen  med. u nicht-med. Einrichtungen

Postanschrift:
Gesundheitsamt Bremen
Hygiene in Einrichtungen

Horner Straße 60-70
28203 Bremen
Postanschrift:<br />
Gesundheitsamt Bremen<br />
Hygiene in Einrichtungen<br />
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Weitere Informationen

Wir haben viele Informationsschreiben erstellt und Links gesammelt, die sich mit der Hygiene in den von uns überwachten Einrichtungen beschäftigen. Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen nach Einrichtungen sortiert:

Schulen und Kitas

Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete

Jugendwohneinrichtungen

Krankenhäuser

Ambulant operierende Arztpraxen, Zahnarztpraxen und sonstige Arztpraxen

Labore

Podologie, Tattoo-, Piercing-, Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios, Friseurgeschäfte und Barbershops