Wir stellen den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein aus. Mit diesem Schein können sich Jugendliche von einem Arzt ihrer Wahl untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist wichtig, bevor sie ihre Ausbildung oder Arbeit beginnen.
Alle Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren, die in Bremen ihren Hauptwohnsitz haben, können den Untersuchungsberechtigungsschein bei uns bekommen. Dazu müssen sie persönlich oder mit einer erziehungsberechtigten Person zu uns kommen und einen gültigen Personalausweis mitbringen.
Die gesetzliche Grundlage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 JArbSchG). Es schreibt vor, dass Jugendliche vor dem Eintritt ins Berufsleben ärztlich untersucht werden müssen. Nur mit einer aktuellen Bescheinigung über diese Untersuchung dürfen sie eine Arbeit beginnen.
Als Jugendliche/Jugendlicher gilt, wer mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. (§ 2 Absatz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes)
Für die Untersuchungen sind neben den Untersuchungsberechtigungsscheinen, die von uns ausgegeben werden, Erhebungsbögen und Vordrucke der Ärzt:innen vorzulegen.
Die entsprechenden Erhebungsbögen und Vordrucke sowie erklärende Informationen zu den unterschiedlichen Untersuchungen finden Sie hier
Montag bis Donnerstag von 09:00-14:30 Uhr
Freitag 09:00-13:00 Uhr