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Einladende Stelle für Früherkennung und Frühberatung

Untersuchungs-Heft

Das Team der Einladenden Stelle kümmert sich darum, dass alle Kinder im Land Bremen die Früherkennungs-Untersuchungen U4 bis U9 erhalten. Diese Untersuchungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass sich Ihr Kind gesund entwickelt.

Was machen wir?

Wir laden alle Eltern in Bremen und Bremerhaven zu den Früherkennungs-Untersuchungen U4 bis U9 ihrer Kinder ein. Wenn nötig, erinnern wir sie daran. Die Ärztin oder der Arzt meldet die Untersuchung an uns zurück. Wenn eine Untersuchung nicht gemacht wurde, nehmen wir Kontakt mit den Eltern auf. Wir bieten an, die Untersuchung im Gesundheitsamt nachzuholen. Wenn das nicht funktioniert, melden wir die fehlende Teilnahme an das Jugendamt.

Wer wird eingeladen?

Alle Eltern mit Kindern, die im Land Bremen gemeldet sind und eine U4 – U9 Vorsorge benötigen. Sie erhalten automatisch eine Einladung. Bei Rückfragen melden Sie sich gern telefonisch bei uns.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung, §14a ÖGDG.

Icon Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten


Rufen Sie uns einfach während der Sprechzeiten an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Sie erreichen uns telefonisch:

Montag bis Freitag von 08:00-12:00 Uhr

Kontakt

Postanschrift:
Gesundheitsamt Bremen
Einladende Stelle -
Referat 43

Horner Straße 60-70
28203 Bremen
Postanschrift:<br />
Gesundheitsamt Bremen<br />
Einladende Stelle - <br />
Referat 43<br />

Referatsleitung
Yvonne Berchner

+49 421 361 19620
E-Mail
Referatsleitung<br />
Yvonne Berchner<br />

U7 + U7A
Frauke Müller

+49 421 361 19623
E-Mail
U7 + U7A<br />
Frauke Müller

U8 + U9
Maria-Clare Mander

+49 421 361 10513
E-Mail
U8 + U9<br />
Maria-Clare Mander

Hinweis bei verspäteten Terminen

Liebe Eltern,
um unnötige Meldungen an das Jugendamt zu vermeiden, bitten wir Sie, uns späte Untersuchungstermine mitzuteilen. Diese Termine liegen außerhalb des empfohlenen Zeitraums (siehe gelbes Vorsorgeheft Ihres Kindes). Bitte geben Sie uns das genaue Untersuchungsdatum und den Namen der Ärztin oder des Arztes an, der die Untersuchung durchführen wird.
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Bleiben Sie gesund.

Ihr Team der Einladenden Stelle

Untersuchungszeiträume

Die Untersuchungszeiträume sind:
U1 - Erstuntersuchung
U2 - 3. bis 10. Lebenstag
U3 - 4. bis 5. Lebenswoche
U4 - 3. bis 4. Lebensmonat
U5 - 6. bis 7. Lebensmonat
U6 - 10. bis 12. Lebensmonat
U7 - 21. bis 24. Lebensmonat
U7A - 34. bis 36. Lebensmonat
U8 - 46. bis 48. Lebensmonat
U9 - 60. bis 64. Lebensmonat

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Zwei Personen mit Sprechblasen mit Fragezeichen und Ausrufezeichen als Icon

FAQ

Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten.

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Mehr Informationen finden Sie unter den folgenden externen Links:

Arztsuche: Ärzt:innen in der Umgebung finden
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Termin Servicestelle: Hilfe bei der Terminsuche
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Seelisch gesund aufwachsen U1-U9
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Kindeswohlgesetz zum Nachlesen
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Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)

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NEU! Das Kinder-Untersuchungsheft -
mit zahnärztlicher Vorsorge.

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