Sie sind hier:

Prüfungsfähigkeit

Wenn Sie in Bremen wohnen und krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, stellen wir Ihnen eine amtsärztliche Stellungnahme für Ihr Prüfungsamt aus.

Bitte beachten: Melden Sie sich schnellstmöglich, spätestens bis 09:00 Uhr am Tag der Prüfung im Geschäftszimmer des Amtsärztlichen Dienstes. Sie können uns telefonisch (+49 421 361 151 22), per E-Mail oder über unsere Online Anmeldung für ein Ärztliches Gutachten erreichen.

Was machen wir?

Wir prüfen, ob Sie wegen einer Krankheit nicht oder nur unter besonderen Bedingungen an Ihrer Prüfung teilnehmen können. Wenn das so ist, stellen wir Ihnen eine Bescheinigung für Ihr Prüfungsamt aus.

Notwendige Unterlagen, damit wir eine Bescheinigung ausstellen können:

  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis, Reisepass
  • aktuelles Attest Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes mit Angaben Ihres Krankheitsbildes und Dauer der Prüfungsunfähigkeit
  • Wenn vorhanden: Labor-, Röntgen- oder andere Befundunterlagen
  • Bei seelischen Erkrankungen, wenn vorhanden: Stellungnahme Ihrer/s behandelnden Therapeut:in

Wichtige Hinweise

  • Eine Prüfungsunfähigkeit kann nicht rückwirkend bescheinigt werden.
  • Die Untersuchung ist gebührenpflichtig. Wenn Sie Beamtin oder Beamter sind, müssen Sie nichts bezahlen.

Kontakt

Hier finden Sie uns:
Gesundheitsamt Bremen
Amtsärztlicher Dienst
Pavillon
Eingang 1
Erdgeschoss

Horner Straße 60-70
28203 Bremen
Hier finden Sie uns:<br />
Gesundheitsamt Bremen<br />
Amtsärztlicher Dienst<br />
Pavillon <br />
Eingang 1<br />
Erdgeschoss<br />
<br />