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Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Wir überwachen meldepflichtige Infektionskrankheiten. Dabei arbeiten wir mit anderen Behörden, Kliniken, Laboren und Ärzten zusammen. Wir arbeiten auch mit Einrichtungen in anderen Bundesländern und auf Bundesebene. Unser Ziel ist es, die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu stoppen.

Was machen wir?

  • Wir finden heraus, woher die Krankheit kommt und wer noch betroffen ist.
  • Wir klären Betroffene über die Krankheit auf und geben ihnen Informationen.
  • Wir suchen die Ursachen und geben den Kranken Verhaltenstipps und Hygieneempfehlungen.
  • Wir kontaktieren in manchen Fällen den Hausarzt und überwachen den Krankheitsverlauf.
  • Wir ermitteln, wer Kontakt zu den Kranken hatte.
  • Wenn nötig, führen wir Untersuchungen im Umfeld durch, um die Infektionsquelle zu finden oder weitere Fälle zu entdecken. Die Untersuchungen finden im Gesundheitsamt oder bei niedergelassenen Ärzten statt. Alle gesammelten Daten werden datenschutzkonform (oder anonym) an die Landesüberwachung gemeldet.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Unsere Arbeit basiert auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dieses Gesetz legt fest, welche Krankheiten gemeldet werden müssen. Es gibt uns auch die Erlaubnis, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung zu schützen.

Formulare:

Person mit Telefon am Ohr und Uhr daneben

Telefonische Sprechzeiten

Rufen Sie uns einfach während der Sprechzeiten an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Sie erreichen uns telefonisch:

Montag bis Donnerstag von 09:00 -14:00 Uhr
Freitag von 10:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Postanschrift:
Gesundheitsamt Bremen
Infektionskrankheiten

Horner Straße 60-70
28203 Bremen
Postanschrift:<br />
Gesundheitsamt Bremen<br />
Infektionskrankheiten<br />
<br />

Weitere Informationen zu ausgewählten meldepflichtigen Infektionskrankheiten

Tuberkulose Überwachung

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HIV-Test

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Legionellose

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Corona

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Infos zum Masernschutzgesetz
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Diphterie

Infos und Hilfe, Flyer
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Weiterführende Informationen auf externen Seiten

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