Wir sind verantwortlich für die Förderung, Vernetzung und Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit Suchtproblemen (legale und illegale Substanzen sowie Verhaltenssüchte). Diese werden nach dem Zuwendungsrecht gefördert, das heißt mit öffentlichen Geldern der Stadt Bremen finanziert.
Abhängigkeitserkrankungen zählen zu den weitverbreitetsten psychischen Erkrankungen bundesweit. Sucht ist nicht gleich Sucht – Sucht hat viele Gesichter. Unser Ziel ist es, das Hilfesystem für Menschen mit Suchtproblemen in der Stadt Bremen so auszubauen, dass Betroffene passgenaue Hilfen finden.
Hier finden Sie aktuelle Aufrufe und Förderrichtlinien des Fachbereichs kommunale Suchthilfe.
Hier veröffentlichen wir Informationen, wenn wir Organisationen oder Träger für die Umsetzung eines Projektes suchen.
Alle Informationen zum Projekt, zu den Voraussetzungen und zu den Fristen stehen in der verlinkten PDF-Datei.
Aufruf zur Interessenbekundung für den Schutz- und Ruheraum für Frauen in prekären Lebenslagen mit Gewalt- und Suchterfahrung (pdf, 127 KB)
In den Förderrichtlinien stehen die Voraussetzungen und Regelungen für die Förderung von Maßnahmen, Projekten und Angeboten.