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Gesundheitsbescheinigung (Gesundheitszeugnis)

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

Wir belehren Menschen, die mit Lebensmitteln arbeiten, damit sie eine Gesundheitsbescheinigung erhalten. Bei der Belehrung lernen Sie, wie Krankheiten verhindert werden. Sie können die Belehrung ganz einfach online von zu Hause oder von Ihrem Arbeitsplatz aus machen. Die Online-Belehrung kostet 32,50 Euro.

Wer braucht eine Gesundheitsbescheinigung?

Menschen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen eine Gesundheitsbescheinigung haben, wenn sie mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, zum Beispiel beim Herstellen oder Verkaufen. Auch Menschen, die keinen direkten Kontakt zu den Lebensmitteln haben, aber an Orten arbeiten, an denen unverpackte Lebensmittel vorkommen, müssen eine Gesundheitsbescheinigung haben. Zum Beispiel, wenn Sie in der Küche arbeiten. Die genauen Regelungen stehen im Infektionsschutzgesetz (§ 42 Absatz 1 IfSG).

Um die Belehrung online zu machen, brauchen Sie:

  • Einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone
  • Internet
  • Eine Möglichkeit, die Gebühr von 32,50 Euro online zu bezahlen

Nach der Belehrung bekommen Sie eine Bescheinigung, die in ganz Deutschland gilt.

Anmeldung zur Online-Belehrung:

Anmeldung zur Online-Belehrung Momentan erfolgt die Online-Belehrung über die Website des Gesundheitsamts Bremerhaven. Die Bescheinigung ist genauso gültig, wie eine vom Gesundheitsamt Bremen. Sie bringt keine Nachteile.

Bitte beachten Sie:

Wenn Ihnen eine Online-Belehrung nicht möglich ist, bieten wir eine persönliche Belehrung an. Eine persönliche Belehrung kann nur zu vorgegebenen Terminen im Gesundheitsamt Bremen stattfinden. Die Termine sind begrenzt. Hier geht es zur Anmeldung für einen Termin vor Ort.

Was ist die gesetzliche Grundlage?
Die Belehrung ist mit dem gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass alle, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten, vor Antritt der Arbeit daran teilnehmen müssen.

Person mit Handy am Ohr und Uhr daneben als Icon

Telefonische Sprechzeiten


Sie haben Fragen zur Belehrung? Rufen Sie uns einfach während der Sprechzeiten an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Sie erreichen uns telefonisch:

Dienstag von 13:30-15:00 Uhr

Kontakt

Hier finden Sie uns:
Gesundheitsamt Bremen
Eckhaus
Eingang 2 (Raum 0.202)

Horner Straße 60-70
28203 Bremen
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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ

Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten.
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Mehr Informationen finden Sie unter den folgenden externen Links:

Hygieneregelungen in der Gemeinschaftsgastronomie
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Informationen für Küchenpersonal zur Hygiene in Großküchen
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