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Untersuchungsberechtigungsscheine

Für Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Was machen wir?

Wir stellen den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein aus. Mit diesem Schein können sich Jugendliche von einem Arzt ihrer Wahl untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist wichtig, bevor sie ihre Ausbildung oder Arbeit beginnen.

Wer kann diesen Service nutzen?

Alle Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren, die in Bremen ihren Hauptwohnsitz haben, können den Untersuchungsberechtigungsschein bei uns bekommen. Dazu müssen sie persönlich oder mit einer erziehungsberechtigten Person zu uns kommen und einen gültigen Personalausweis mitbringen.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Die gesetzliche Grundlage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 JArbSchG). Es schreibt vor, dass Jugendliche vor dem Eintritt ins Berufsleben ärztlich untersucht werden müssen. Nur mit einer aktuellen Bescheinigung über diese Untersuchung dürfen sie eine Arbeit beginnen.

Als Jugendliche/Jugendlicher gilt, wer mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. (§ 2 Absatz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes)

Für die Untersuchungen sind neben den Untersuchungsberechtigungsscheinen, die von uns ausgegeben werden, Erhebungsbögen und Vordrucke der Ärzt:innen vorzulegen.

Die entsprechenden Erhebungsbögen und Vordrucke sowie erklärende Informationen zu den unterschiedlichen Untersuchungen finden Sie hier

Ausgabestelle für Untersuchungsberechtigungsscheine

Gesundheitsamt Bremen
Zentrale Information
Eingang 2, Ecke Horner Straße/Humboldtstraße
Horner Straße 60-70
28203 Bremen

Abholzeiten:
  • Montag bis Donnerstag von 08:00-16:00 Uhr
  • Freitag von 08:00-14:00 Uhr
Person mit Telefon am Ohr und Uhr daneben als Icon

Telefonische Sprechzeiten


Rufen Sie uns einfach während der Sprechzeiten an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Sie erreichen uns telefonisch:

Montag bis Donnerstag von 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-14:00 Uhr

Kontakt

Gesundheitsamt Bremen
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Eingang 2

Horner Straße 60-70
28203 Bremen
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Weitere Informationen

FAQ zur Untersuchung

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